AEDL 5 (Essen und trinken können)

Verschiedene körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen können zum Hilfebedarf in diesem Bereich führen.

Unser Ziel ist folgendes Prinzip: " Die richtige Mahlzeit zur richtigen Zeit".

Die Einnahme unserer drei Hauptmahlzeiten findet im Esszimmer statt. Der Bewohner kann jedoch individuell wählen ob er im Speisesaal oder in seinem Zimmer essen möchte. Zum Frühstück und zum Abendbrot bieten wir ein Buffet mit süßem und herzhaftem Aufstrich, Wurst, Käse, Salaten, frischem Obst und Gemüse an.

Vorlieben und Abneigungen des Bewohners werden in der Pflegeanamnese erhoben und bei der Planung der Mahlzeiten berücksichtigt.

Wir verstehen die Mahlzeiten als Teil des rehabilitierenden Pflegeprozesses und motivieren unsere Bewohner stets, ihre vorhandenen Fähigkeiten einzusetzen. Wird Gefahr einer Unterversorgung festgestellt, erfolgt eine Berechnung des Energiebedarfs, der Flüssigkeitsmenge und des Proteinbedarfs. Daraufhin wird der Hausarzt informiert und mit ihm der Bedarf abgestimmt. Die aufgenommenen Mengen der Flüssigkeiten und der Nahrung werden dokumentiert. In Absprache mit dem Hausarzt wird dem Bewohner hochkalorische Zusatznahrung angeboten, bzw. auf ärztliche Anordnung subkutane Flüssigkeitssubstitution durchgeführt.

Die Pflegemitarbeiter kennen verschiedene ernährungsabhängige Krankheitsbilder und entsprechende Diäten. Bewohner mit einer Magensonde, PEG oder PEJ werden angemessen überwacht und gelagert.

Entsprechend den Fähigkeiten unserer Bewohner werden die Speisen auf Tischportionen für die Selbstbedienung oder als Einzelportionen angerichtet.

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